Trommelsystem Miet- und Rückgabebedingungen
2023
Der vorliegende Text gilt zusätzlich zu unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen und beschreibt die von Faber gelieferten Trommeln, die Bestimmungen für deren Nutzung und die Besonderheiten bei der Rückgabe der Trommeln. Bitte schenken Sie den Informationen besondere Aufmerksamkeit, um Missverständnissen vorzubeugen und das Miteinander im Geschäftsalltag zu vereinfachen.
Das Faber Trommelsystem
Unsere Lieferungen erfolgen auf:
1. Mietpflichtigen Faber Trommeln
2. Mietfreien Faber Trommeln
3. Mietpflichtigen KTG-Trommeln
1. Mietpflichtige Faber Trommeln
Grundsätzlich sind alle Massivholztrommeln ab einem Durchmesser von 1,00 m, die nicht der KTG zugeordnet sind, Eigentum der Klaus Faber AG und werden mietpflichtig zur Verfügung gestellt. Die ersten zwölf Monate, gerechnet ab Liefermonat, sind mietfrei (siehe auch 1.5).
1.1 Lieferschein- und Trommelanzeige
Mit dem Formular „Lieferschein- und Trommelanzeige“ wird auf mietpflichtige bzw. mietfreie Trommeln hingewiesen. Bei mietpflichtigen Trommeln ist neben den Trommelnummern die Trommelgröße zu finden und ab wann die Mietpflicht beginnt.
1.2 Trommelkontoauszug
Unseren Trommelkontoauszug stellen wir Ihnen monatlich per E-Mail zur Verfügung. Falls Sie den Kontoauszug regelmäßig erhalten möchten, senden Sie uns bitte das beiliegende Antwortschreiben zurück.
1.3 Trommelfreimeldung
Sobald die von uns gelieferten mietpflichtigen Faber Trommeln leer sind, können Sie die schriftliche Freimeldung vornehmen per:
• Trommelfreimeldeformular
https://www.faberkabel.de/upload/files/downloads/28/2021_trommelfreimeldung.pdf
oder
• Internetformular auf unserer Homepage
https://www.faberkabel.de/de/service/trommelfreimeldung/
Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, bitten wir Sie bei Freimeldungen per Fax, E-Mail oder Brief um folgende Angaben:
• Genaue Abholadresse
• Ansprechpartner mit Telefonnummer
• Abholzeiten
• Lademöglichkeit vor Ort
(Bitte beachten Sie: Unser Entsorgungsservice schließt die Kosten für das Aufladen und evtl. erforderliche Ladegeräte nicht mit ein.)
• Nummer des Kunststofflabels
sofern vorhanden oder Trommelnummern und Durchmesser bzw. Anzahl der Trommeln und Durchmesser
Nach jeder Freimeldung erhalten Sie von uns eine Freimeldebestätigung Zeitgleich mit der Bestätigung wird der Abholauftrag an die entsprechende Vertragsspedition erteilt, welche die Abholung der Leertrommeln innerhalb von vier Wochen oder nach Terminvorgabe vornimmt. Terminvorgaben können Zusatzkosten verursachen, die wir an Sie weiter berechnen. Eine Abholung im Ausland oder auf Inseln können wir leider nicht durchführen.
Der Abholservice ist für unsere Kunden innerhalb der 4-Wochen-Frist kostenfrei. Das Aufladen und der Einsatz von Ladegeräten ist allerdings nicht mit eingeschlossen. Für den Einsatz von Hebebühnen berechnen wir 30.- EUR pro Abholung. Eventuell anfallende Krankosten werden an Sie weitergegeben.
Alle Kosten, die durch nicht weisungsgerechten Transport oder fehlerhafte Freimeldung anfallen, sind vom Freimelder zu tragen.
1.4 Sorgfaltspflicht des Freimelders
a) Bis zu dem Rücknahmetermin, längstens jedoch 3 Monate nach Zugang der Rücknahmeaufforderung, bleibt der Besteller verpflichtet, die Kabeltrommel mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten anwendet, aufzubewahren. Die Risiken Verlust oder Beschädigung für diesen Zeitraum trägt der Freimelder.
b) Bei der Rückgabe von uns nicht gehörenden Trommeln haften wir nicht.
c) Die Rückführung leerer Kabeltrommeln wird durch uns und auf unsere Kosten veranlasst. Sendet der Besteller eine Kabeltrommel an uns ohne vorherige Absprache mit uns zurück, handelt er auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten.
1.5 Rückgabeerinnerung
Wir informieren Sie circa vier bis sechs Wochen vor Ablauf der mietfreien Zeit, d.h. zwischen dem zehnten und elften Monat, an die Rückgabe bzw. den Beginn der Mietpflicht. Die Rückgabeerinnerung senden wir Ihnen per E-Mail. Bitte senden Sie uns hierzu beiliegendes Antwortschreiben.
1.6 Berechnung
Werden die Trommeln nicht innerhalb der neun mietfreien Monate bei der Klaus Faber AG freigemeldet, erheben wir eine Trommelmiete. Diese beträgt vom 10. Monat bis zum 14. Monat für jeden angefangenen Monat, 15 % des Verkaufspreises der Trommeln (d. h. es werden maximal 75 % des Pfandwertes an Mietgebühr angerechnet).
Für Trommeln, die bis zum Ablauf von 15 Monaten nicht freigemeldet worden sind, wird der volle Verkaufspreis berechnet. Die Berechnung erfolgt jeweils nach Freimeldung/Lagereingang der Trommeln, spätestens jedoch nach Ablauf der Mietzeit von 15 Monaten.
Trommelrechnungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto zu zahlen. Die Kabeltrommeln gehen mit der ordnungsgemäßen.
Begleichung der Gesamtgebühr in das Eigentum des Bestellers über.
2. Mietfreie Faber Trommeln
Grundsätzlich sind alle Trommeln bis einschließlich 0,90 m im Durchmesser, die nicht der KTG zugeordnet sind, Eigentum der Klaus Faber AG und werden zur Nutzung mietfrei zur Verfügung gestellt. Diese Trommeln sind ebenfalls freizumelden.
2.1 Freimeldung mietfreier Trommeln
• Trommelfreimeldeformular
https://www.faberkabel.de/upload/files/downloads/28/2021_trommelfreimeldung.pdf
• Internetformular auf unserer Homepage
https://www.faberkabel.de/de/service/trommelfreimeldung/
Bei der Freimeldung von mietfreien Trommeln bitten wir Sie, uns erst dann eine Freimeldung zukommen zu lassen, wenn mindestens fünf mietfreie Trommeln zur Verfügung stehen. So lässt sich die Abholung gleichzeitig optimieren und beschleunigen und zusätzlich können die Rückführungskosten reduziert werden.
3. KTG-Trommeln
Alle KTG-Trommeln unterliegen ausschließlich dem Gebührensystem der Firma KTG GmbH & Co. KG in Troisdorf. Das Gebührensystem ist einzusehen unter http://www.kabeltrommel.de/de-DE/KTG/Downloads .
3.1. Freimeldung von KTG –Spulen
Verwaltete Mehrwegspulen der KTG sind, im Gegensatz zu Faber Trommeln, nur sechs Monate mietfrei und sollten innerhalb dieser Zeit bei der KTG freigemeldet werden. Die Spulenmiete beträgt ab dem siebten Monat für jeden angefangenen Monat 15 % des jeweils gültigen Verkaufspreises der betreffenden Spule (siehe: Spulenübersicht in Anlehnung an die KTG).
3.2. Verwaltungslose Mehrwegspulen
Beide Spulenarten sind direkt bei der Firma KTG GmbH & Co. KG freizumelden. Ein entsprechendes Freimeldeformular stellt die KTG auf ihrer Homepage zur Verfügung.
3.3 PVC-Trommeln
Die Abholung der durch Faber gelieferten Kunststofftrommeln(bis 600 mm Flansch-Durchmesser), die mit Aufdruck KTG gekennzeichnet sind, wird durch die Kabeltrommel GmbH & Co. KG organisiert. Die Freimeldung erfolgt direkt an die Kabeltrommel GmbH & Co. KG. Bitte beachten Sie, dass verwaltungslose Mehrwegspulen von der KTG erst ab einer Stückzahl von 25 abgeholt werden.
Bitte beachten Sie auch Punkt 16 („Kabeltrommeln“) unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Unser Service
Wir versichern Ihnen, dass wir immer darum bemüht sind, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Für Fragen aus diesem Bereich steht Ihnen unsere Trommelverwaltung gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Birgit Jungblut
Fon +49 681 9711-125
BJungblut@faberkabel.de
Sandra Balzert
Fon +49 681 9711-127
SBalzert@faberkabel.de
Natalie Schug
Fon +49 681 9711-184
NSchug@faberkabel.de
Desislava Frei
Fon +49 681 9711-126
DFrei@faberkabel.de
Heike Stürmer
Fon +49 681 9711-128
HStuermer@faberkabel.de